In einer Stiftung werden finanzielle Mittel gesammelt, deren Erträge, in der Regel Zinsen, für den Stiftungszweck verwendet werden. Die gespendete Summe bleibt in der Stiftung. Wer einer Stiftung Geld spendet, hat also die Sicherheit, dass dieses Geld nicht einmalig ausgegeben wird, sondern nachhaltig wirkt. Eine Stiftung wird vom Innenministerium genehmigt, muss vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein und wird von diesen Institutionen kontrolliert.
Am 28. August 2010 wurde die STIFTUNG WÜRDE als Stiftung bürgerlichen Rechts von der Bezirksregierung Rheinland und der Oberfinanzdirektion Düsseldorf anerkannt. Die Anerkennung ist ein wichtiger Schritt, um die Arbeit der Stiftung zu verstärken und auf eine breitere Grundlage zu stellen.
Die Würde vieler Menschen, die Hilfe in einer Therapie suchen, ist beschädigt. Die Würde vieler Menschen wird allzu oft auch in therapeutischen Beziehungen verletzt oder ignoriert, in psychotherapeutischen Praxen, in Altenheimen, in Kliniken und anderswo. Dies geschieht durch sexualisierte und andere Gewalt, häufig auch durch stille Gewalt, Ignoranz und Überheblichkeit, Kälte und Verweigerung lebendigen Kontakts.
Dem gilt es, eine therapeutische Haltung und therapeutische Methoden entgegenzusetzen, die die Würde der Klient*innen achten. Dies erfordert vor allem,
Eine an Würde orientierte Therapie und Pädagogik braucht Aus- und Fortbildungen, die Kompetenzen in würdigenden Beziehungen und Methoden vermitteln.
Eine an Würde orientierte Therapie und Pädagogik braucht modellhafte Praxisprojekte, in denen mit Schmerzpatient*innen, hyperaktiven Kindern, an Demenz Erkrankten und anderen Menschen neue Wege
würdigender Begleitung und Therapie erprobt werden.
Eine an Würde orientierte Therapie und Pädagogik braucht Diskussion und Verbreitung von würde-sensiblen Innovationen in Kongressen, Publikationen, Aus- und Weiterbildungen.
